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IncoCzech Travel Prague a.s.
Gregorova 2115/10,
CZ - 148 00 Praha 4

Tel: +420 296 799 600, +420 296 799 611
Fax: +420 296 799 620
E-Mail: groups@incoczech.com

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Deutsch, Englisch, Italienisch: +420 724 845 254
Französisch, Kroatisch, Serbisch, Spanisch: +420 724 845 258

ID No.: 257 91 532
Vat ID No.: CZ 257 91 532
OR: MS v Praze, spis. zn.: odd. B, vložka 16756

Bank: Československá obchodní banka, a.s.
A/c No. (€): 281151250/0300
IBAN: CZ13 0300 0000 0002 8115 1250
SWIFT CODE/BIC: CEKOCZPP

A/c No. (CZK): 281151074/0300
IBAN: CZ12 0300 0000 0002 8115 1074
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AGBs

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PAKETREISEN regeln die Rechtsbeziehungen zwischen INCOCZECH TRAVEL PRAGUE, a.s., Gregorova 2115/10, CZ -148 00 Praha 4 - nachfolgend kurz INCOCZECH TRAVEL genannt - und Wiederverkäufern von Reiseleistungen - nachfolgend kurz Vertragspartner genannt - und sind wesentlicher Bestandteil der jeweiligen Verträge.

2. Angebote

INCOCZECH TRAVEL erstellt alle Angebote - soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde - kostenlos, unverbindlich und freibleibend. Alle im Angebot enthaltenen Preisangaben verstehen sich - soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen - als Netto-Preise je Person. INCOCZECH TRAVEL behält sich bis zum Leistungsbeginn die Korrektur von eventuellen Schreib-, Druck- und offensichtlichen Rechenfehlern ausdrücklich vor.

3. Auftrag/Bestätigung

Der Vertragspartner bietet mit seinem Auftrag INCOCZECH TRAVEL den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. An diesen Auftrag ist der Vertragspartner mindestens 14 Tage gebunden, es sei denn, dass ausdrücklich andere Fristen zwischen INCOCZECH TRAVEL und dem Vertragspartner vereinbart wurden. Mit der Bestätigung durch INCOCZECH TRAVEL an den Vertragspartner innerhalb der oben genannten bzw. gesondert vereinbarten Frist erlangt der Vertrag Gültigkeit. Buchung und Bestätigung bedürfen jeweils der Schriftform.

4. Abwicklungsmodalitäten

INCOCZECH TRAVEL verpflichtet sich, gemäss den vertraglichen Regelungen Reiseleistungen zu organisieren und dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen und bei Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise die Rechte und Interessen des Vertragspartners zu wahren. INCOCZECH TRAVEL steht das Recht zu, die Leistung für den Fall zu verweigern, dass der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der in Abschnitt 5 genannten Fristen nachkommt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen abzunehmen und alles Erforderliche zu tun, um die vertragsgemässe Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der Reise zu ermöglichen, insbesondere die Zahlungsverpflichtungen einzuhalten. Bei Reisen in die ehemals sozialistischen Staaten muss die endgültige Teilnehmermeldung spätestens 6 Wochen, bei allen anderen Reisen spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bei INCOCZECH TRAVEL vorliegen. Gleichzeitig benötigt INCOCZECH TRAVEL eine Zimmerliste, aus der die Aufteilung der Doppel-, Einzel- bzw. Mehrbettzimmer sowie die Kabinenbelegung bei Nachtfährüberfahrten hervorgeht. Soweit aus der Nichtbeachtung der Fristen zusätzliche Kosten entstehen, trägt diese der Vertragspartner. Für sonstige Nachteile aus der Nichtbeachtung der Fristen ist die Haftung durch INCOCZECH TRAVEL ausgeschlossen. Für einzelne Reisen behält sich INCOCZECH TRAVEL das Recht vor, eine Mindestteilnehmerzahl vorzugeben.

5. Zahlungsmodalitäten

Mit der Bestätigung von INCOCZECH TRAVEL werden folgende Anzahlungsbeträge je Auftrag fällig: € 125,00 bei einem Auftragswert bis € 5.000,00 und € 250,00 bei einem Auftragswert über € 5.000,00. Hat der Vertragspartner INCOCZECH TRAVEL mehrere Aufträge erteilt, kann eine abweichende Regelung vereinbart werden. Die Restzahlung ist vom Vertragspartner bis spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn eingehend bei INCOCZECH TRAVEL zu leisten.

6. Preisänderung

INCOCZECH TRAVEL behält sich vor, ausgeschriebene und bestätigte Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Bestätigung und Leistungsbeginn mehr als vier Monate liegen. Übersteigen die Preiserhöhungen 10 %, so ist der Vertragspartner berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss INCOCZECH TRAVEL unverzüglich schriftlich erklärt werden. Unabhängig davon sind kurzfristig Preisänderungen aufgrund behördlich festgelegter und/oder genehmigter Hotel-, Beförderungs- und sonstiger Tarife möglich und berechtigen den Vertragspartner jedoch nicht zum kostenlosen Rücktritt.

7. Kündigung/Nichtantritt durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, den Vertrag zu kündigen. Auftragsänderungen bezüglich des Leistungstermins gelten stets als Kündigung verbunden mit einer neuen Auftragserteilung. Der Vertragspartner muss seine Kündigung schriftlich erklären. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen gilt nicht als Kündigung/Rücktritt. Bei Kündigung/Nichtantritt durch den Vertragspartner verliert INCOCZECH TRAVEL seinen Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für getroffene Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Nach Wahl kann INCOCZECH TRAVEL die Höhe der Entschädigung sowohl beim Teil- wie auch beim Vollstorno entweder durch den Einzelnachweis konkret oder pauschaliert berechnen. Die pauschalierten Entschädigungssätze/Rücktrittsgebühren betragen bei:

A) Teilstornos

a) bis 30 Tage - sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich keine andere Frist für eine kostenlose Stornierung angegeben ist - vor Leistungsbeginn entstehen keine pauschalierten Kosten;

b) ab 29 Tage bis 21 Tage vor Leistungsbeginn ist die Stornierung bis zu 30 % der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl kostenlos, für jeden darüber hinausgehenden Teilnehmer werden 10 % des Arrangementpreises berechnet;

c) ab 20 Tage bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ist die Stornierung bis zu 30 % der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl kostenlos, für jeden darüber hinausgehenden Teilnehmer werden 20 % des Arrangementpreises berechnet;

d) ab 13 Tage bis 7 Tage vor Leistungsbeginn ist die Stornierung bis zu 15 % der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl kostenlos, für jeden darüber hinausgehenden Teilnehmer werden 40 % des Arrangementpreises berechnet;

e) ab 6 Tage bis 1 Tag vor Leistungsbeginn ist die Stornierung bis zu 5 % der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl kostenlos, für jeden darüber hinausgehenden Teilnehmer werden 60 % des Arrangementpreises berechnet;

f) bei Nichtantritt der Reise werden je gebuchten Teilnehmer 60 % des Arrangementpreises berechnet, bei Gruppen, die nur eine Übernachtung gebucht haben, werden 100 % des Arrangementpreises berechnet.

B) Vollstornos

a) bis 30 Tage - sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich keine andere Frist für eine kostenlose Stornierung angegeben ist - vor Leistungsbeginn entstehen keine pauschalierten Kosten;

b) ab 29 Tage bis 21 Tage vor Leistungsbeginn werden je gebuchten Teilnehmer 10 % des Arrangementpreises berechnet;

c) ab 20 Tage bis 14 Tage vor Leistungsbeginn werden je gebuchten Teilnehmer 20 % des Arrangementpreises berechnet;

d) ab 13 Tage bis 7 Tage vor Leistungsbeginn werden je gebuchten Teilnehmer 40 % des Arrangementpreises berechnet;

e) ab 6 Tage bis 1 Tag vor Leistungsbeginn werden je gebuchten Teilnehmer 60 % des Arrangementpreises berechnet;

f) bei Nichtantritt der Reise werden je gebuchten Teilnehmer 60 % des Arrangementpreises berechnet, bei Gruppen, die nur eine Übernachtung gebucht haben, werden 100 % des Arrangementpreises berechnet. Der INCOCZECH TRAVEL bereits entstandene Visakosten sind in diesen Kosten nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt.

8. Kündigung durch INCOCZECH TRAVEL

INCOCZECH TRAVEL hat ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten,

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen innerhalb der bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht fristgerecht nachkommt bzw. die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. In diesem Fall werden die unter B) (Vollstornos) dieses Vertrages genannten Rücktrittsgebühren fällig,

b) ohne Einhaltung einer Frist bei Fällen höherer Gewalt, Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitlicher Anordnungen oder grundlegender politischer Veränderungen,

c) bis zu drei Wochen vor Leistungsbeginn, wenn die Pflicht, die Leistungen zu erbringen, für INCOCZECH TRAVEL nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die vereinbarten Leistungen, bedeuten würde, es sei denn, dass INCOCZECH TRAVEL die dazu führenden Umstände zu vertreten hat.
Kündigt INCOCZECH TRAVEL den Vertrag aus den unter b) und c) genannten Gründen, so werden die bereits gezahlten Beträge zurückerstattet. Weitere Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Haftung/Gewährleistung

INCOCZECH TRAVEL haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes aus dem Vertrag für die Richtigkeit der Ausschreibung, für eine sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, eine gewissenhafte Reisevorbereitung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemässe Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Eine Haftung für gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso die Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie: Heizung, Klimaanlage, Lift, Swimmingpool usw. Eine Haftung für ungesetzliche und/oder unerlaubte Handlungen der Leistungsträger wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Soweit INCOCZECH TRAVEL haftet, kann nur ein Anspruch auf anteilige Minderung des Arrangementpreises geltend gemacht werden; die Haftung wird der Höhe nach in jedem Fall auf den Arrangementpreis beschränkt. Ansprüche entstehen in jedem Falle nur dann, wenn sie unverzüglich schriftlich gegenüber INCOCZECH TRAVEL geltend gemacht werden, hierbei wird eine Ausschlussfrist von einem Monat, gerechnet vom vereinbarten Leistungsende, vereinbart. Weiterhin wird ausdrücklich vereinbart, dass die vereinbarten Leistungen durch INCOCZECH TRAVEL auch dann als ordnungsgemäss erbracht gelten, wenn namentlich bestätigte Hotels nicht zur Verfügung stehen, die Unterbringung in mehreren Hotels erfolgt oder das Hotel während des Aufenthaltes gewechselt werden muss, soweit die Änderung innerhalb einer gleichwertigen Kategorie vorgenommen wird. Können aus den gleichen Gründen bestätigte Zusatzleistungen (Sportveranstaltungen, Betriebsbesichtigungen, Theater- und Konzertaufführungen u.s.w.) nicht erbracht werden, so besteht nur ein Anspruch auf Rückerstattung des für die Zusatzleistung gezahlten Preises, weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Die durch die Postordnung und ausländische gesetzliche Vorschriften eintretende Haftungsbeschränkung INCOCZECH TRAVEL gegenüber dem Vertragspartner gilt als ausdrücklich vereinbart.

10. Mitwirkungspflicht

Der Vertragspartner übernimmt seinerseits im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht
die Verpflichtung, bei auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die zuständige Reiseleitung nicht erreichbar, so ist die Beanstandung unverzüglich durch Mail/Telefax INCOCZECH TRAVEL zur Kenntnis zu bringen. Der Reiseleiter oder - falls nicht vorhanden - der jeweilige Leistungsträger ist angehalten, eine schriftliche Niederschrift über die Reklamation anzufertigen und dem Kunden eine Kopie auszuhändigen. Sollen Gewährleistungs-ansprüche gestellt werden, so ist die unverzügliche schriftliche Mängelrüge gegenüber INCOCZECH TRAVEL oder Ihrer Beauftragten Anspruchsvoraussetzung. Alle diesbezüglichen Ansprüche sind innerhalb der Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber INCOCZECH TRAVEL geltend zu machen, wobei das Eingangsdatum bei
INCOCZECH TRAVEL massgebend ist.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen

Der Vertragspartner ist gegenüber INCOCZECH TRAVEL für die vollständige, richtige und rechtzeitige Ausfüllung und Zusendung der Visaanträge und für die Beachtung aller Pass-, Zoll-, Devisen-, Ausweis-, Melde-, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen verantwortlich.
Alle INCOCZECH TRAVEL durch Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstehenden Nachteile bzw. Schäden machen den Vertragspartner schadensersatzpflichtig. Ist die Beschaffung von Visa, Zolldokumenten u.ä. Vertragsbestandteil, schliesst INCOCZECH TRAVEL die Haftung für Schäden und Folgeschäden, die dadurch entstehen, dass Visaanträge, Zolldokumente u.ä. von den zuständigen Behörden/Stellen nicht vollständig, nicht ordnungsgemäss oder nicht fristgerecht bearbeitet wurden bzw. die beantragten Dokumente nicht erteilt/ausgestellt wurden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Schäden/Folgeschäden, die aus der unvollständigen, nicht ordnungsgemässen bzw. nicht fristgemässen Beförderung/Zustellung der Anträge/Dokumente durch den damit beauftragten Beförderer entstehen.

12. Sonstiges

Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PAKETREISEN ungültig, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Generell sind die abgegebenen Willenserklärungen des Vertragspartners mit dem Eingangsdatum bei INCOCZECH TRAVEL wirksam. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern in unseren Angeboten bleibt vorbehalten.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Prag.

Tel. 24 Stunden: +420-724 845 254

IncoCzech Travel Prague, a.s.

Gregorova 2115/10, CZE-148 00 Praha 4

IČ: 25791532, DIČ: CZ25791532

MS v Praze, spis. zn.: odd.C, vložka 70649

Tel.: +420-296 799 600, 611

Fax: +420-296 799 620

e-mail: travel@incoczech.com

internet: www.incoczech.com

Stand 06/2020, Änderungen vorbehalten